Hinweis für Teilnehmer Breitensportveranstaltung
von Daniela Smiletzki (Kommentare: 0)
Durch den am 31. März 2020 neu eingefügten § 3a („Veranstaltungen mit Einhufern) der Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (EinhuferBlutarmut-Verordnung) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind wir als Veranstalter dazu verpflichtet, die Informationen über die teilnehmenden Pferde zu erfassen, aufzubewahren und bei Bedarf der zuständigen Behörde vorzulegen.
Dafür haben wir das entsprechende Formblatt für euch zum Download bereitgestellt. Wir bitten um Beachtung und Abgabe dieses Dokuments vor Ort.